Für Änderungsabnahmen sind gültige Prüfzeugnisse, ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), Teilegutachten o.ä. für das vorgeführte Fahrzeug erforderlich. Bei positiver Änderungsabnahme wird ein schriftlicher Änderungsnachweis ausgestellt, dieser bestätigt, dass die jeweiligen Teile ordnungsgemäß ein- oder angebaut wurden.

Änderungen können zum Beispiel sein:

» Rad-/Reifenkombination. Sonderräder wie Alufelgen usw.
» Änderung der Auspuffanlage
» Leistungssteigerung/ -reduzierung wie z.B. Einbau von einem Chip, Sportluftfilter o.ä.
» Fahrwerksänderungen: Tiefer- oder Höherlegung 

„Hatte eine markenfremde Auspuffanlage an meinem Motorrad einzutragen. Der sehr sachkundige
Prüfingenieur wusste bestens Bescheid und konnte nach gut 10-minütiger Prüfung der ABE und aller
weiterer Fakten die Anlage eintragen. Ganz gleich zu welchem Anlass. Immer wieder Nebe.“